Wassercent: Umweltpolitik à la CSU

Private Haushalte sollen den neuen "Wassercent" ab dem ersten Kubikmeter zahlen, während für Großverbraucher zahlreiche Ausnahmen gelten. So droht am Ende eine unfaire Lastenverteilung statt wirksamer Anreize zum Wassersparen.

Am 10. Dezember hat der Bayerische Landtag im Eilverfahren bereits in der zweiten Lesung Änderungen am Bayerischen Wassergesetz und weiteren Vorschriften verabschiedet, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Ab dem 1. Juli 2026 wird in Bayern somit eine Abgabe von 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser eingeführt.

Es ist bekannt, daß gerade Unterfranken als Hotspot des Klimawandels mit schleichenden Trinkwasserproblemen zu kämpfen hat. Der Grundwasserspiegel sinkt seit Jahren. Wer nun glaubt, die politisch Verantwortlichen entwickeln Konzepte, wie man dem gegensteuern könnte, irrt sich leider gewaltig.

Neuestes Beispiel ist der sogenannte Wassercent. Beim Verbrauch von Trinkwasser sollen in Bayern schon ab 2026 pro Kubikmeter 10 Cent fällig werden, die der Freistaat abschöpft. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, um Wasser einzusparen. Darüber könnte man reden. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen, und darüber kann man nicht reden.

So sollen private Haushalte vom ersten Kubikmeter an bezahlen. Die Großverbraucher hingegen überwiegend erst ab 5000 m³ im Jahr. In Unterfranken würden von ca. 1400 Entnahmestellen ca. 1000 von dieser Regelung profitieren. Damit nicht genug, bestimmte Bereiche sind völlig freigestellt. U. a. Kühlwasser für die Industrie und Wärmepumpen, Landwirte, sprich Großbauern, die sich in Wasser- und Bodenverbänden zusammenschließen können, Landwirte generell, die Wasser für die Hofwirtschaft entnehmen. Zudem gibt es bereits heute zahlreiche Ausnahmegenehmigungen.

Private Haushalte dagegen müssen bereits aktuell über Wasseruhren abrechnen und für den Verbrauch geradestehen. Anders die Großabnehmer in der Landwirtschaft. Hier sind im Gesetz keine Wasseruhren vorgesehen, hier soll stattdessen der „Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung“ gelten.

Im Klartext: wer korrekte Angaben macht, erleidet einen „Wettbewerbsnachteil“! Der Bayerische Rundfunk hat vor einigen Jahren recherchiert, wie die Praxis ausschaut und auch in der Bergtheimer Mulde enorme Unregelmäßigkeiten bis zu manipulierten Wasseruhren festgestellt.

Zur Krönung kommt nach Einschätzung des Verbandes kommunaler Unternehmen Bayerns die Gefahr einer schleichenden Privatisierung der öffentlichen Versorgung mit Trink- und Brauchwasser. Er sieht die Möglichkeit, daß künftig private Mitglieder von Wasser- und Bodenverbänden einen privilegierten, unkontrollierten und kostenfreien Zugriff auf oberflächennahes Grundwasser haben.

Man mag nun einwenden, die Wirtschaft müsse auf jeden Fall geschont werden, gerade in einer Phase der Rezession. Nur ist die Frage, wie kommt man heraus aus dieser Rezession. Dazu hat das BSW gute programmatische Vorstellungen entwickelt. Sicher ist nur, daß die Abwälzung der Kosten für Umweltschutz nur auf Teile der Bevölkerung der falsche Weg ist.

Berechnungen zeigen, daß die Mehrkosten durch den Wassercent nur ca. 5,–€ pro Person und Jahr ausmachen. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind das schon 20,00 € im Jahr und man muß natürlich davon ausgehen, daß diese Beträge allmählich steigen werden. Ist diese zusätzliche Abgabe erst einmal gesetzlich verankert, kann die Schraube sukzessive angezogen werden.

Die geplante Einführung des Wassercents macht erneut deutlich, wie das Steuer- und Abgabensystem in diesem Land funktioniert. Die unteren Einkommen und die Leistungsträger werden geschröpft, die Löhne hinken hinterher und die Reichen werden geschont.

Auch beim Wassercent gilt: Umweltschutz bezahlt der kleine Mann, in diesem Fall gleich dreifach. Der Wassercent trifft ihn voll und die erhöhten Kosten für Industrie und Landwirtschaft werden über die Preise wieder abgewälzt. Am Ende wird er auch noch seinen Arbeitsplatz los, weil der Wirtschaftsstandort Deutschland zunehmend unattraktiv wird.


Text: E. D.

Quellen:

Wassercent bayerischer landtag heute

Der Bayerische Landtag hat heute eine umfassende Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen, die den Weg für die Einführung eines sogenannten „Wassercents“ frei macht. Diese Novelle zielt darauf ab, das Bewusstsein für die Ressource Wasser zu schärfen und das Trinkwasser noch besser zu schützen. Die Novelle umfasst auch Verbesserungen des Hochwasserschutzes sowie die Stärkung der Trinkwasserversorgung.

www.bayerische-staatszeitung.de

Die Einführung des Wassercentes wird ab Mitte 2026 in Kraft treten und betrifft private Haushalte mit zusätzlichen Kosten von rund fünf Euro pro Person und Jahr. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr, die Privatpersonen kaum profitieren.

www.bayern.de

Die Novelle des Wassergesetzes wurde im Umweltausschuss des Landtags diskutiert, wo Fachleute die geplante Einführung des Wasserentnahmegelds grundsätzlich positiv bewerteten, jedoch auch Nachbesserungen forderten.

Bayerischer Landtag

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern sieht in der Novelle einen wichtigen Schritt, die kostbare Ressource Grundwasser für kommende Generationen zu schützen.

www.br.de

Die Einführung des Wassercentes wird von verschiedenen Verbänden und Experten kritisiert, die Bedenken hinsichtlich der Gerechtigkeit und der Auswirkungen auf die öffentliche Versorgung mit Trink- und Brauchwasser äußern.

www.augsburger-allgemeine.de

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