BSW Faktencheck

Beobachtung durch den Verfassungsschutz?

Behauptung: Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) soll vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Hintergrund: In jüngster Zeit forderten Vertreterinnen und Vertreter aus CDU, FDP und Grünen öffentlich eine Beobachtung des BSW durch den Verfassungsschutz. Als Begründung wurden Nähe zu „extremen Positionen“, Kontakte ins Querfront-Milieu sowie migrationspolitische Äußerungen genannt.

Faktenlage:

  • Keine Einstufung als Verdachtsfall: Das BSW wird derzeit nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Auch auf Landesebene ist bislang keine offizielle Maßnahme bekanntgegeben worden.
  • Keine verfassungsfeindliche Programmatik: In öffentlichen Programmen und Auftritten bekennt sich das BSW zu Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechten.
  • Politischer Kontext: Forderungen nach Beobachtung erfolgen häufig im Umfeld von Wahlkämpfen und polarisierter Debatten. Auch andere Parteien wurden in der Vergangenheit teils unbegründet ins Visier des Inlandsgeheimdiensts gebracht.

Bewertung:
Die Forderung nach einer Beobachtung des BSW durch den Verfassungsschutz ist bislang politisch motiviert, aber nicht durch nachgewiesene extremistische Bestrebungen gedeckt. Ein tatsächliches Prüfverfahren wurde bisher nicht eingeleitet. Die Debatte erscheint vor allem als Teil einer politischen Auseinandersetzung.

Quelle u. a.: nd-aktuell.de, 22. Juli 2025

Außerdem im Faktencheck:

Wahlprüfungsausschuss konstituiert

„Ein Eilantrag auf Neuauszählung wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Auch eine reguläre Wahlprüfungsbeschwerde ist bislang ins Leere gelaufen – unter anderem deshalb, weil sich im Bundestag niemand für den Einspruch zuständig erklärt. Der formell

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