Am 1. Juli 2025 stieg der Pflegebeitragssatz Rentner und Rentnerinnen
Bereits im Januar wurde der Pflegebeitrag um 0,2 Prozent erhöht und am 1. Juli rückwirkend für sechs Monate bei Rentenauszahlung abgezogen. Notwendig sei dies wegen der steigenden Zahl alter Menschen und die damit steigenden Kosten in der Pflege.
Immer wieder wird in den Medien über steigende Pflegekosten und Defizite in der Pflegekasse berichtet.
Was dabei nicht erwähnt wird ist, dass die Bundesregierung während der Corona-Krise Beitragsgelder der Pflegeversicherung entnommen hat und diese in Höhe von rund sechs Milliarden(!) Euro noch nicht zurückgeführt hat.
Die benötigten Gelder hätten aus Steuermitteln und nicht aus der Sozialkasse finanziert werden müssen. Der Ausgleichsfond der Pflegekassen kann von der Regierung nicht einfach „geplündert“ werden – ohne anschließende Rückzahlung!
Das war rechtlich nicht zulässig, sondern eine Zweckentfremdung und somit verfassungswidrig. Dies bestätigt ein Gutachten der DAK Gesundheit.
Auch das BSW fordert Rückzahlung der Milliarden in die Pflegekasse und umfassende Corona-Aufarbeitung – ebenso wie die DAK-Gesundheit und andere Verbände.
Text: MJ
 
				