„Ein Eilantrag auf Neuauszählung wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Auch eine reguläre Wahlprüfungsbeschwerde ist bislang ins Leere gelaufen – unter anderem deshalb, weil sich im Bundestag niemand für den Einspruch zuständig erklärt. Der formell zuständige Wahlprüfungsausschuss ist nach aktuellem Stand (Anfang Juli 2025) noch nicht einmal eingesetzt worden.“
So stimmt’s:
Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich bereits am Freitag, den 27. Juni 2025, konstituiert. Das Gremium hat in seiner ersten Sitzung Macit Karaahmetoğlu (SPD) zum Vorsitzenden gewählt. Dies widerlegt die Behauptung des BR, dass der Ausschuss zum genannten Zeitpunkt noch nicht eingesetzt war.
Quelle; https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1097416
