Trinkwasser in Gefahr! Gipsbergwerk jetzt verhindern!

Einwendungen gegen das geplante Gipsbergwerk können noch bis zum 20. November 2025 eingereicht werden – schriftlich per Post oder digital mit qualifizierter Signatur an das Bergamt Nordbayern.

Die Knauf Gips KG plant im Gebiet der Altertheimer Mulde südwestlich von Würzburg den untertägigen Abbau von Gips und Anhydrit. Da hierbei erhebliche geologische, hydrologische und verkehrliche Auswirkungen zu erwarten sind, wurden die Antragsunterlagen Anfang dieses Jahres bereits öffentlich ausgelegt. Nun erfolgen erneut ergänzte Unterlagen und eine zweite Auslegungs- und Beteiligungsphase, (Link hier), da erhebliche Verfahren- und Transparenz-Bedenken zutage kamen. Die erneute öffentliche Auslegung gibt allen Betroffenen eine zweite Chance, ihre Bedenken, Einwendungen oder Ergänzungen zum Verfahren einzureichen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Frist und Verfahren klar vorgegeben sind. (Link hier)

Auswirkungen auf Würzburg und Umgebung

Für Würzburg und umliegende Gemeinden bedeutet das geplante Bergwerk vor allem eine mögliche Gefährdung der Trinkwasserversorgung. Der Abbau würde im Einzugsbereich der Zeller Quellen erfolgen. Die Zeller Quellen sichern einen erheblichen Teil der Trinkwasserversorgung in Stadt und Landkreis Würzburg.
Untersuchungen wie jene des „Verein zur Förderung und Erhaltung einer gesunden Umwelt in Altertheim“ / „Wasser In Gefahr“ zeigen, dass der geologische Untergrund in diesem Gebiet stark durch Kluft- und Karststrukturen geprägt ist und eine ton-sulfat-Wechselschicht („Barriereschicht“) nahe der Gipslagerstätte nicht durchgängig als sichere Barriere identifiziert wurde. https://www.wasser-in-gefahr.de/einwand-zum-bergwerk/ Wenn Wasser also in den Grubenraum abfließt oder sich Schadstoffe auslösen, kann dies unmittelbar Menge und Qualität des Trinkwassers beeinträchtigen – ein Risiko, das in einer ohnehin wasserarmen Region nicht akzeptabel ist. https://www.wasser-in-gefahr.de/einwand-zum-bergwerk/  Selbst bei nominell „9 Metern Barriere“ bleibt das Restrisiko, dass Sprengungen, Erschütterungen oder der Rampenbau Schutzschichten schwächen und Wasser rasch in den Grubenraum gelangt.

Nach Besorgnisgrundsatz (§ 48 Abs. 1 WHG https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__48.html ) dürfen Vorhaben mit potenzieller Grundwassergefährdung nicht genehmigt werden – die Schwelle ist hier überschritten

Trinkwasser geht vor Rohstoffabbau!

Versorgungssicherheit, Verkehr und Arbeitsplätze: Knaufs Argumente kritisch betrachtet


Knauf betont, der Abbau sei ohne Beeinträchtigung von Wasser- und Umweltverträglichkeit möglich; man verweist auf die o. g. mindestens neun Meter mächtige Barriereschicht und eine umfassende Untersuchung mit vielen Bohrungen. https://www.altertheimer-mulde.de/faktencheck/ Gleichzeitig verspricht das Unternehmen Beschäftigung und wirtschaftliche Impulse für die Region – etwa Tausende neue Arbeitsplätze, regionale Rohstoffversorgung und kurzen Transportweg zur Produktion.
Diese Argumentation ist nur leider zu schön, um komplett wahr sein zu können: Die geologischen Annahmen beruhen auf Ideal-Modellen und ignorieren weitere Szenarien wie Spaltenbildung oder Druckveränderungen durch Sprengungen.

Zudem wird die anzunehmende Verkehrslast erheblich unterschätzt; mehrere hundert Lkw-Fahrten täglich zwischen Altertheim und Iphofen bedeuten mehr Lärm, Staub, Abgase, Staugefahr und ein erhöhtes Unfallrisiko. Selbst bei Einhaltung einzelner Grenzwerte zählt die Summe der Effekte: Lebensqualität sinkt, Straßenverschleiß steigt – die Kosten trägt am Ende die Allgemeinheit.

Arbeitsplätze sind zweifellos wichtig, aber es werden weder Produktionsstätten vor Ort entstehen, noch werden viele „Bergarbeiter“ ihren Dienst in der Altertheimer Mulde antreten; der untertägige Rohstoffabbau ist schon längst automatisiert mit modernen Bohrmaschinen und nur wenigen Beschäftigten im laufenden Betrieb. Neue Jobs in Altertheim oder Würzburg entstehen also dadurch entstehen kaum, da Transport und Verarbeitung in bestehenden Werken erfolgen. Damit dient die Arbeitsplatzargumentation vor allem als Rechtfertigung für ein Vorhaben, dessen tatsächlicher Nutzen vor allem dem Konzern zugutekommt, während die Region das ökologische Risiko trägt und ihre Lebensqualität aufs Spiel gesetzt wird!

Weitere relevante Fakten und Aspekte

Ein zentraler Punkt ist die Verfahrenslage: Im bergrechtlichen Verfahren wird festgehalten, dass eine Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn keine Beeinträchtigung des Trinkwasserschutzes zu besorgen ist; das gilt auch bei einem noch nicht formell festgesetztem Wasserschutzgebiet, was nun einmal genau hier der Fall ist: Das geplante Bergwerk liegt im Bereich des Wasserschutzgebiets Zeller Quellen, dessen Erweiterung von 8 km² auf 66 km² zwar noch nicht formell beschlossen, aber bereits in Aufstellung ist. Damit gilt der Besorgnisgrundsatz (§ 48 Abs. 1 WHG): Ein Vorhaben darf nicht genehmigt werden, wenn eine Gefährdung des Grundwassers zu erwarten ist – selbst bevor das Schutzgebiet offiziell festgesetzt wurde.  https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/2025/pm063/index.html

Die erneut ausgelegten Unterlagen berücksichtigen nun unter anderem zusätzliche Verkehrsgutachten und Ergänzungen zum Thema Spreng- und Bohrerschütterungen – ein Zeichen dafür, dass die bisherigen Gutachten von Kritikern als unzureichend bewertet wurden. Zu beachten ist dabei: Diese Darstellungen sind nicht unabhängig, sondern Teil der Antragstellung von Knauf. Die Analysen von BUND Naturschutz und des Vereins sprechen eine andere Sprache.

Auf Wasser in Gefahr ist nachzulesen, dass bereits in den bestehenden Gutachten erhebliche Mängel bestehen – etwa fehlende Worst-Case-Szenarien, unzureichende Bohrdaten, Modellannahmen, die nicht auf karstige Grundwasserleiter passen. Schließlich ist auch die Frage der Alternativen relevant: Es gibt Hinweise darauf, dass Gipsrecycling und Sekundärrohstoffe stärker berücksichtigt werden sollten, bevor ein Großprojekt dieser Art genehmigt wird. https://www.wasser-in-gefahr.de/faktencheck-bergwerk-in-altertheim/

Alles Ausreden? Warum Knauf unbedingt genau DIESEN Gips will

Knauf will in Altertheim abbauen, weil es billiger und einfacher ist als echtes Recycling.

Knauf begründet den geplanten Abbau in der Altertheimer Mulde mit dem Ende des sogenannten REA-Gipses aus Kohlekraftwerken und der angeblichen Alternativlosigkeit von Naturgips. Tatsächlich ist aber vor allem der Standort wirtschaftlich attraktiv: Das angepeilte Bergwerk liegt nahe den Werken in Iphofen, der Transport wäre kurz und günstig. Recycling dagegen gilt als aufwendiger und kostenintensiver, weil Rückbau und Trennung von Gipskartonabfällen Investitionen erfordern. Doch gerade diese Investitionen werden bislang vermieden. Deutschland recycelt nur rund 5 % seiner Gipsabfälle – obwohl deutlich höhere Quoten, wie in Dänemark oder den Niederlanden, möglich wären. Tatsächlich trägt die Industrie aber selbst dazu bei, dass Recycling nur schleppend vorankommt: Sie investiert kaum in neue Verwertungsstrukturen, solange genehmigungsfähige Lagerstätten wie Altertheim in Aussicht stehen. Damit verfolgt Knauf vor allem Kostenvorteile, während ökologische Risiken und Trinkwasserschutz in den Hintergrund treten.

JETZT handeln

Für die Region Unterfranken, für Würzburg und alle Menschen, die auf eine sichere Trinkwasserversorgung angewiesen sind, ist klar: Dieses Bergwerk stellt ein zu großes Risiko dar.

Jeder Einzelne von euch hat nun die Möglichkeit, bis 20. November 2025 Einwendungen einzureichen. Jede Privatperson kann eine eigene Einwendung einreichen, auch mehrere Personen pro Haushalt.

Nutze unsere vorbereitete Vorlage (hier klicken), ergänze Name/Adresse/Datum, unterschreibe und sende sie per Post (oder nach Vorgabe des Bergamts) an:
Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth

Neben dem Postweg gibt es auch die Möglichkeit, Einwendungen elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
über das BayernPortal / Behördenpostfach („beBPo“) oder über eine DE-Mail-Adresse mit Identitätsnachweis einzureichen.
Informationen dazu: Regierung von Oberfranken – Verfahrensseite zum Bergwerk
Dort findest du unten im Abschnitt „Bekanntmachung“ die Hinweise: „Einwendungen können elektronisch mit qualifizierter Signatur nach § 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz übermittelt werden.“

Fairness, Lebensqualität, Wasser- und Umweltschutz – JETZT handeln.

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Das BSW Unterfranken sucht zivile Zeitzeugen, die ihre Kriegserfahrungen teilen möchten. Gesucht werden Menschen jeden Alters, um persönliche Erlebnisse im Rahmen eines moderierten Podiumsgesprächs zu erzählen.

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